TierHaltKennzG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage 8 TierHaltKennzG(zu § 11) Sonderfälle der Kennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln in schwarzer FarbeGesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden · Abschnitt 6 Anlage 7Anlage 9 (Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 220, S. 32 - 33)